Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollumfänglich in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber von Webseiten und Online-Shops – und was droht, wenn man die Frist ignoriert?

In diesem Beitrag klären wir, was gesetzlich passiert, welche Strafen möglich sind und warum es sich lohnt, jetzt zu handeln, bevor es zu spät ist.

Muss meine Website ab 2025 barrierefrei sein?

„Ist meine Website von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?“
Die kurze Antwort: Sehr wahrscheinlich ja.

Betroffen sind u.a.:

  • Online-Shops (auch kleine!)
  • Buchungsplattformen
  • Webseiten mit Formularen, Kundenlogins oder Serviceangeboten
  • Anbieter digitaler Produkte (z. B. E-Books, Software)
  • Unternehmen, die an Endverbraucher verkaufen

➡️ Welche Websites ab 2025 barrierefrei sein müssen – jetzt informieren

Was droht, wenn man die Barrierefreiheitspflicht ignoriert?

Verpassen Sie die Frist, riskieren Sie:

  • Abmahnungen durch Verbände oder Einzelpersonen
  • Verfügungen durch Aufsichtsbehörden
  • Bußgelder von bis zu 100.000 €
  • Imageverlust und schlechtere Auffindbarkeit in Suchmaschinen

Wichtig: Die Barrierefreiheit ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht!

Bis wann muss die Website barrierefrei sein?

Der 28. Juni 2025 ist der Stichtag, bis zu dem Websites, Online-Shops und digitale Angebote den Richtlinien für Barrierefreiheit entsprechen müssen. Die Basis dafür bilden die WCAG 2.1-Kriterien (Level AA) – ein internationaler Standard zur digitalen Inklusion.

Ist Ihre Website barrierefrei? Machen Sie den kostenlosen Schnelltest

Die meisten Seitenbetreiber wissen nicht, ob ihre Seite barrierefrei ist.
Und: Die allermeisten Seiten sind es leider nicht.

Deshalb bieten wir Ihnen einen kostenlosen Schnell-Check an, der in wenigen Minuten erste Barrierefreiheits-Probleme auf Ihrer Website identifiziert.

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Was passiert im großen Audit?

Wenn Sie es ernst meinen, empfehlen wir unser professionelles Barrierefreiheits-Audit. Dabei prüfen wir Ihre gesamte Website (auch Unterseiten, Navigation, Formulare etc.) auf über 40 Barrierefreiheitskriterien, darunter:

  • Textalternativen für Bilder (alt)
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Kontraste & Farben
  • Lesereihenfolge
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Fehlermeldungen & Formulare
  • u.v.m.

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Fazit: Warten Sie nicht bis Juni 2025!

Wenn Sie diesen Blogbeitrag lesen, ist es höchste Zeit zu handeln. Die Zahl der Abmahnungen steigt bereits jetzt – auch für kleinere Unternehmen.

Früh handeln bedeutet weniger Stress und mehr Rechtssicherheit.
Nutzen Sie unser Angebot, um Ihre Website rechtzeitig auf Kurs zu bringen.

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