Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Damit werden viele Website-Betreiber gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Besonders betroffen sind E-Commerce-Shops, Banken, Mobilfunkanbieter und Dienstleister mit digitalen Schnittstellen.

Was ist das BFSG?

Das BFSG ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Für Websites gilt: Sie müssen mindestens den WCAG 2.1 AA-Kriterien entsprechen.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die:

  • mehr als 10 Mitarbeitende haben und
  • mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und
  • digitale Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten

Das umfasst unter anderem:

  • Online-Shops
  • Software-Anbieter mit Web-Portalen
  • Banken und Versicherungen
  • Telekommunikationsanbieter

Was passiert bei Verstoß gegen das BFSG?

Konsequenzen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden
  • Reputationsschäden durch negative Berichterstattung
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Was heißt „barrierefreie Website“ konkret?

Eine barrierefreie Website:

  • ist tastaturbedienbar
  • verfügt über Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)
  • hat ausreichende Farbkontraste
  • besitzt klare Überschriftenstruktur (H1-H6)
  • verwendet ARIA-Rollen für Screenreader-Kompatibilität
  • ist mobil nutzbar und responsiv

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Je früher Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen, desto besser:

  • Sie vermeiden Bußgelder und rechtliche Probleme
  • Sie verbessern Ihre Sichtbarkeit in Google (SEO-Vorteil!)
  • Sie erschließen eine neue Zielgruppe von Menschen mit Einschränkungen
  • Sie zeigen Verantwortung und stärken Ihre Marke

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