Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Damit werden viele Website-Betreiber gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Besonders betroffen sind E-Commerce-Shops, Banken, Mobilfunkanbieter und Dienstleister mit digitalen Schnittstellen.
Was ist das BFSG?
Das BFSG ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Für Websites gilt: Sie müssen mindestens den WCAG 2.1 AA-Kriterien entsprechen.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die:
- mehr als 10 Mitarbeitende haben und
- mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und
- digitale Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten
Das umfasst unter anderem:
- Online-Shops
- Software-Anbieter mit Web-Portalen
- Banken und Versicherungen
- Telekommunikationsanbieter
Was passiert bei Verstoß gegen das BFSG?
Konsequenzen:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden
- Reputationsschäden durch negative Berichterstattung
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
Was heißt „barrierefreie Website“ konkret?
Eine barrierefreie Website:
- ist tastaturbedienbar
- verfügt über Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)
- hat ausreichende Farbkontraste
- besitzt klare Überschriftenstruktur (H1-H6)
- verwendet ARIA-Rollen für Screenreader-Kompatibilität
- ist mobil nutzbar und responsiv
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Je früher Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen, desto besser:
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