Barrierefreiheit ist ab 2025 kein „Nice to Have“ mehr – sondern gesetzliche Pflicht.
Viele Website- und Onlineshop-Betreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Seiten WCAG-konform zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definieren weltweit anerkannte Standards, um digitale Inhalte für alle Menschen – insbesondere mit Einschränkungen – zugänglich zu machen.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über alle 42 WCAG 2.1 Kriterien (Level A & AA), die für die gesetzliche Barrierefreiheit Ihrer Website relevant sind – kompakt, strukturiert und ohne technische Überforderung.

Warum die WCAG 2.1 Richtlinien so wichtig sind

Spätestens mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 gelten die Richtlinien auch in Deutschland für:

  • Onlineshops
  • Buchungs- & Vergleichsportale
  • Digitale Dienstleistungen
  • Websites von Unternehmen ab bestimmter Größe

Wer die Kriterien nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder Imageverlust.

Alle WCAG 2.1 A- & AA-Kriterien im Überblick

Die folgenden 42 Kriterien sind laut WCAG 2.1 die Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit.
Hinweis: Die genauen technischen Anforderungen sind komplex – wir prüfen diese für Sie im Detail im Rahmen eines Audits.


Wahrnehmbarkeit:

  • Text-Alternativen
  • Zeitbasierte Medien
  • Anpassbar
  • Unterscheidbar
  • Audio-Steuerelemente
  • Farbkontrast (Mindestanforderung)
  • Kein Text im Bild
  • Textvergrößerung möglich
  • Sichtbarer Fokus
  • Kein Verlust von Inhalt bei Zoom
  • Keine automatische Audiowiedergabe

Bedienbarkeit:

  • Tastaturbedienbarkeit
  • Keine Tastatur-Fallen
  • Genügend Zeit zur Bedienung
  • Keine blinkenden Inhalte
  • Navigation ist konsistent
  • Reihenfolge ist sinnvoll
  • Navigationshilfen vorhanden
  • Überspringbare Inhalte
  • Fokus-Reihenfolge klar
  • Vermeidung von Blockaden

Verständlichkeit:

  • Lesbare Inhalte
  • Vorhersehbares Verhalten
  • Hilfestellungen bei Eingaben
  • Fehlererkennung
  • Fehlerbeschreibung
  • Fehlervermeidung bei Formularen
  • Einheitliche Navigation
  • Konsistente Benennung

Robustheit:

  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Semantische HTML-Struktur
  • Alternative Texte bei Medien
  • Programmierschnittstellen korrekt
  • ARIA-Rollen richtig verwendet
  • Eingabefelder korrekt gekennzeichnet
  • HTML-Fehlerfreiheit
  • Navigation über Tastatur möglich
  • Bedienbarkeit mit Assistenztechnologien
  • Valides Markup

Fazit: Ihre Website muss vorbereitet sein

Die Einhaltung der WCAG 2.1 Kriterien ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen für Professionalität, Kundenorientierung und Suchmaschinenfreundlichkeit.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website bereits barrierefrei ist, prüfen wir das für Sie – kostenlos, schnell und professionell.

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