Häufige Fragen zum Thema Barrierefreiheit

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten mehr über unser kostenloses Prüfangebot wissen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um gesetzliche Vorgaben, technische Standards und unser Service-Angebot.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen viele Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um und gilt als verbindliche Grundlage für die digitale Inklusion in Deutschland. Besonders betroffen sind Onlineshops, Plattformbetreiber, Banken, öffentliche Stellen und viele Dienstleister. Frühzeitige Vorbereitung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.

ARIA steht für „Accessible Rich Internet Applications“ und umfasst spezielle Attribute, die digitale Inhalte für Screenreader verständlicher machen. Diese Labels helfen Menschen mit Sehbehinderungen, sich besser auf Ihrer Website zurechtzufinden. Sie markieren etwa Navigationselemente, Schaltflächen oder Formularfelder, die ansonsten für assistive Technologien unsichtbar bleiben würden. Unser Audit prüft unter anderem, ob Ihre Website korrekt mit ARIA-Labels arbeitet.

Ihre Frage war nicht dabei?

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns direkt! Wir beantworten Ihre individuellen Fragen gerne persönlich und helfen Ihnen weiter, damit auch Ihre Website barrierefrei wird.

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